Urteil 6B_1113/2018, 6B_1139/2018 vom
Art. 182 StPO. Holt das Gericht kein Gutachten ein, obschon es gemäss eigener Einschätzung nicht über genügend Fachwissen verfügt, um den Sachverhalt zu beurteilen, missbraucht es sein Ermessen.
From the magazine SJZ-RSJ 4/2020 | S. 138-140 The following page is 138
Art. 182 StPO. Holt das Gericht kein Gutachten ein, obschon es gemäss eigener Einschätzung nicht über genügend Fachwissen verfügt, um den Sachverhalt zu beurteilen, missbraucht es sein Ermessen.
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.