Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 3/2020 | S. 95-101 The following page is 95

Inter­disziplinäre Anwalts­gesellschaft / Multi­disciplinary Partnership (MDP), II

Einhaltung der Berufsregeln in einer MDP

Die Möglichkeit, dass ein Anwalt während seiner Berufsausübung die Berufsregeln verletzt, besteht in jedem Anwaltsbüro – auch in einer MDP. Gemäss BGFA ist dies jedoch kein Grund, Anwälten den Registereintrag zu verweigern. Allerdings stellt sich die Frage, ob das Risiko von Verstössen gegen eine Berufsregel in einer MDP grösser ist als in einer Kanzlei mit nur Anwälten. Der Beitrag zeigt auf, dass dies nicht der Fall ist: Von jeher haben Anwälte für ihre Berufstätigkeit auch Nicht-Anwälte beigezogen, die dem BGFA und seinen Berufsregeln nicht unterstehen. Es besteht daher eine Lücke im Klientenschutz, die das Gesetz vorsieht und in Kauf nimmt. Sind Nicht-Anwälte Gesellschafter oder Verwaltungsratsmitglieder der Anwaltsgesellschaft, ist diese Lücke vollkommen gleich wie beim Beizug sonstiger Nicht-Anwälte. Sofern die Anwälte die Kontrolle über berufsrechtliche Fragen in ihrer Hand behalten, ist der Schutz des Klienten in einer MDP nicht schwächer als in einem traditionellen…

[…]