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From the magazine SJZ-RSJ 2/2020 | S. 59-66 The following page is 59

Inter­disziplinäre Anwalts­gesellschaft / Multi­disciplinary Partnership (MDP), I

Registereintrag von Anwälten in einer MDP

Da Anwaltsmandate häufig auch Fragen ausserhalb des Rechts beinhalten und Klienten die Lösung für ihre Probleme bevorzugt aus einer Hand erhalten wollen, ist der Beizug von Experten aus anderen Fachbereichen oftmals unentbehrlich. Diesem Anspruch auf umfassende Mandatsberatung kommen diverse Anwaltsbüros nach und bieten seit etlichen Jahren auch ausserrechtliche Dienstleistungen an, teilweise mit branchenfremden Partnern. Die aufsichtsrechtliche Zulässigkeit solcher interdisziplinären Partnerschaften (multidisciplinary partnership, MDP) ist in den verschiedenen Landesteilen unterschiedlich beurteilt worden. Das Bundesgericht lehnt nun den Registereintrag von Anwälten einer MDP ganz grundsätzlich ab, da die Unabhängigkeit der Anwälte und das Berufsgeheimnis gefährdet seien. Das Aktionariat und der Verwaltungsrat einer Anwalts-AG müssten ausschliesslich mit Anwälten besetzt sein. Diese Sicht ist zu hinterfragen.

Comme les mandats confiés aux avocats portent souvent aussi sur…

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