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From the magazine SJZ-RSJ 23/2019 | S. 726-727 The following page is 726

Urteil 1B_364/2019 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 130 und Art. 132 StPO. Hat die beschuldigte Person im Falle von notwendiger Verteidigung eine private Rechtsvertretung beauftragt und will sie ihre finanziellen Verhältnisse nicht offenlegen, so…

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