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From the magazine SJZ-RSJ 22/2019 | S. 698-699 The following page is 698

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen (BK 18 386)

Art. 7 Abs. 1 StPO. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Strafbehörden sind zur Durch- und Weiterführung eines Strafverfahrens verpflichtet, sofern ein genügender Anfangsverdacht besteht.

Art. 7…

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