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From the magazine SJZ-RSJ 20/2019 | S. 622-628 The following page is 622

Entwicklungen im Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht / Le point sur le droit de l’aménagement du territoire, de la construction et de l’environnement

Berichtszeitraum Mitte Juli 2018 bis Mitte Juli 2019

I. Gesetzgebung

A. In Kraft getretene Erlasse

Mit Inkrafttreten vom 1. Januar 2019 wurde das Raumplanungsgesetz (RPG)1 um Art. 1 Abs. 2 lit. f und Art. 29a RPG ergänzt. Art. 1 Abs. 2 lit. f RPG sieht vor, dass die Raumplanung ergänzend zu ihren anderen Zielen auch die Integration von Ausländerinnen und Ausländern sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern soll. Mit Art. 29a RPG wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen zur Förderung von Pro­jekten, die nachhaltig der Verbesserung der Wohnqualität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Wohngebieten dient.

Mit der Änderung der Raumplanungsverordnung (RPV)2 erhielt diese einen Anhang, in dem für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zürich und Zug (solange die Änderung vom 8. November 2018 des PBG/ZG noch nicht in Kraft getreten ist) die Ausscheidung neuer Bauzonen gestützt auf Art. 38a Abs. 5 RPG und Art. 52a Abs. 5 RPV für unzulässig erklärt wurde. Die Änderung trat am 1. Mai 2019 in Kraft.

Per 1. April 2019 traten die Änderungen…

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