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From the magazine SJZ-RSJ 20/2019 | S. 611-621 The following page is 611

Abschaffung der Inhaberaktie sowie neue strafrechtliche Sanktionen für ­Verwaltungsrat und Aktionäre

Das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke, das am 1. November 2019 in Kraft treten soll, bringt gravierende Änderungen des OR und StGB mit sich, die jede AG und GmbH betreffen und eine signifikante Verschärfung der GAFI-Bestimmungen bedeuten. Die Gesetzesnovellen werden nicht nur die Inhaberaktie faktisch abschaffen, sondern auch das vorschriftswidrige Führen des Aktienbuchs bzw. die Nicht-Meldung der an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen unter Strafe stellen und einen möglichen irreversiblen Verlust der Rechte an Aktien mit sich bringen. Der folgende Beitrag erläutert die Änderung der gesellschafts- und strafrechtlichen Normen.

La Loi fédérale sur la mise en œuvre des recommandations du Forum mondial sur la transparence et l’échange de renseignements à des fins fiscales, qui entrera en vigueur le 1er novem­bre 2019, apporte des modifications importantes au Code des obligations…

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