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From the magazine SJZ-RSJ 19/2019 | S. 587-591 The following page is 587

Braucht es ein drittes Geschlecht?

In der Schweizer Gesetzeslandschaft fehlt eine Definition des Geschlechts. Es ist lediglich auf Verordnungsebene festgehalten, dass es im Personenstandsregister anzugeben ist, wobei allerdings seitens der Medizin Richtlinien zur exakten Bestimmung fehlen. Wer bestimmt das Geschlecht, welches im Personenstandsregister eingetragen werden muss? Gibt es gesetzlich nur ein Entweder-oder, basierend auf dem binären System unserer Gesellschaft von Mann oder Frau? Der Beitrag widmet sich insbesondere dem amtlichen Geschlecht, diskutiert die rechtliche Einführung eines dritten Geschlechts und kommt zu dem Schluss, dass auf das amtliche Geschlecht verzichtet werden sollte.

Dans le paysage législatif suisse, il manque une définition du genre. L’ordonnance indique uniquement le fait qu’il faut mentionner le genre au registre de l’état civil, bien qu’il n’existe pas de directives dans le domaine médical pour sa détermination exacte. Qui détermine le genre qui doit être inscrit au registre de l…

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