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From the magazine SJZ-RSJ 18/2019 | S. 564-568 The following page is 564

Entwicklungen im Verwaltungsrecht / Le point sur le droit administratif

Berichtszeitraum Januar 2018 bis Februar 2019

I. Rechtsprechung

A. Materielles Recht

1. Zeitlicher Geltungsbereich

In BGE 144 II 273 ff. überträgt das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Verjährung altrechtlicher Forderungen nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer1 auf solche nach dem Mehrwertsteuergesetz.2 Demnach ist die Verjährung zwar keine verfahrensrechtliche Vorschrift, welche aufgrund der «relativen Wertneutralität des Prozessrechts» – vorbehältlich abweichender gesetzlicher Anordnungen und des Erlasses einer grundlegend neuen Verfahrensordnung – ab Inkrafttreten anwendbar wäre (E. 2.2.4). Dies hätte zur Folge, dass das alte Recht zur Anwendung käme, das keine Verjährung vorsieht. Altrechtliche Mehrwertsteuerforderungen sind aber nach 15 Jahren absolut verjährt, weil «es stossend und mit dem Rechtsgleichheitsgebot kaum vereinbar wäre», wenn neurechtliche Steuerforderungen vor altrechtlichen verjähren könnten (E. 2.2.9 A.).

2. Legalitätsprinzip

Die Kosten der Verteilung für Jodtabletten können…

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