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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2019 | S. 542-543 The following page is 542

Urteil 1B­_93/2019 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 132 StPO. Drohen einem Beschuldigten Konsequenzen, die vergleichbar schwerwiegen wie jene in Art. 130 lit. b StPO, hat er auch dann Anspruch auf amtliche Verteidigung, wenn es sich um einen…

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