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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2019 | S. 528-532 The following page is 528

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht / Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Berichtszeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019

I. Urheberrecht

A. Gesetzgebung

Die Urheberrechtsrevision befindet sich auf der Zielgeraden. National- und Ständerat haben die Vorlage bereits einmal diskutiert. Es ist zu erwarten, dass der Nationalrat im Herbst 2019 die letzten, eher unbedeutenden Differenzen bereinigt. Eine wesentliche Änderung ist, dass die Werkeigenschaft für Fotografien fingiert wird, auch wenn den Bildern kein Werkcharakter zukommt; allerdings sind Fotografien nur für 50 Jahre nach ihrer Herstellung geschützt. Zudem wird die Schutzfrist für verwandte Schutzrechte von 50 auf 70 Jahre verlängert. Sodann wird eine Schranke für Text- und Datamining für wissenschaftliche Zwecke ins Gesetz aufgenommen. Dieses soll auch das innovative Instrument einer erweiterten Kollektivlizenz vorsehen; in welchen voraussichtlich seltenen Fällen es zur Anwendung kommt, wird die Praxis weisen. Schliesslich wird im Sinne der Bekämpfung der Internet­piraterie geregelt, dass zur Ausarbeitung von Strafanzeigen persönliche Daten bearbeitet…

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