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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2019 | S. 524-527 The following page is 524

Entwicklungen im Strafprozessrecht / Le point sur le droit de la procédure pénale

Berichtszeitraum Juni 2018 bis Ende Mai 2019

I. Gesetzgebung

Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus, in Kraft getreten am 1.7.2018 (AS 2018 2343); Teilrevision des Militärstrafprozesses, in Kraft getreten am 1.1.2019 (AS 2018 3911); BG über den Datenschutz im Rahmen der Anwendung des Schengen-Besitzstands in Strafsachen, in Kraft getreten am 1.3.2019 (AS 2019 639)

II. Rechtsprechung

A. Allgemeine Verfahrensgarantien

Der Grundsatz in dubio pro reo stellt keine Beweiswürdigungsregel dar und ist losgelöst von der Frage nach der freien Beweiswürdigung (Art. 10 Abs. 2 StPO) zu beachten. Bei der Berücksichtigung und Würdigung von Beweismitteln ist er daher noch nicht heranzuziehen. Er kommt erst zum Zuge, nachdem die freie Würdigung der Beweismittel durch das Gericht bereits erfolgt ist. Verletzt ist der in dubio-Grundsatz nur, sofern trotz des Bestehens offensichtlich erheblicher Zweifel an der Schuld der beschuldigten Person ein Schuldspruch erfolgt.1

Bei einer…

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