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From the magazine SJZ-RSJ 14/2019 | S. 448-453 The following page is 448

Entwicklungen im Arbeitsrecht / Le point sur le droit du travail

Berichtszeitraum Januar 2018 bis Dezember 2018

I. Gesetzgebung

In der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung ist lediglich eine geringfügige Revision der Jugendarbeitsschutzverordnung zu vermelden: Jugendliche dürfen nun gefährliche Arbeiten in ihrem erlernten Beruf auch vor der Vollendung des 18. Altersjahres verrichten.1 Hingegen erfolgte in der «arbeitsrechtsnahen» Gesetzgebung eine Gesetzesänderung, die auch auf das Arbeitsrecht ausstrahlt, indem in der Volksabstimmung vom 25. November 2018 die neue gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten angenommen wurde.2 Im ­Bereich aktueller Gesetzgebungsprojekte kann auf die Zusatzbotschaft zum Whistleblowing verwiesen werden, mit welcher der Bundesrat einem Auftrag des Parlamentes nachkommt, das eine verständlichere und einfachere Fassung verlangt hatte.3 Im Dezember 2018 hat sodann das Parlament eine Revision des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet, mit der Arbeitgebende, die mindestens 100 Personen beschäftigen, dazu verpflichtet werden, alle vier Jahre eine…

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