Urteil 1B_549/2018 vom
Bei Haftvollzugssachen besteht ein Rechtsschutzinteresse auch dann, wenn die beschwerdeführende Person bereits aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist.
En matière d’exécution de la détention,…
From the magazine SJZ-RSJ 12/2019 | S. 391-392 The following page is 391
Bei Haftvollzugssachen besteht ein Rechtsschutzinteresse auch dann, wenn die beschwerdeführende Person bereits aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist.
En matière d’exécution de la détention,…
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