Urteil 6B_1304/2018 vom
Art. 356 Abs. 2 StPO, Art. 356 Abs. 5 StPO. Ein von einer nicht befugten Assistenzstaatsanwältin erlassener Strafbefehl wird nicht dadurch gültig, dass der Staatsanwalt ihn ans Gericht überweist.
From the magazine SJZ-RSJ 7/2019 | S. 229-230 The following page is 229
Art. 356 Abs. 2 StPO, Art. 356 Abs. 5 StPO. Ein von einer nicht befugten Assistenzstaatsanwältin erlassener Strafbefehl wird nicht dadurch gültig, dass der Staatsanwalt ihn ans Gericht überweist.
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