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From the magazine SJZ-RSJ 2/2019 | S. 59-60 The following page is 59

Bern, Obergericht, Beschwerdekammer in Strafsachen (BK 18116)

Art. 59 Abs. 4 StGB. Die Höchstfrist für den mit der stationären Behandlung verbundenen Freiheitsentzug von fünf Jahren beginnt im Falle eines vorzeitigen Massnahmevollzugs mit dem Antritt desselben…

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