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From the magazine SJZ-RSJ 2/2019 | S. 53-54 The following page is 53

Urteil 6B_256/2017 vom

(bearbeitet durch Dr. iur. Katharina Fontana, Bern)

Art. 147 StPO. Die Teilnahmerechte der beschuldigten Partei dürfen nur zurückhaltend eingeschränkt werden, etwa bei konkreter Kollusionsgefahr. Eine abstrakte «Gefährdung des Verfahrensinteresses»…

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