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From the magazine SJZ-RSJ 2/2019 | S. 36-41 The following page is 36

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Berichtszeitraum November 2017 bis Oktober 2018

I. Zivilprozessrecht

A. Gesetzgebung1

Der Bundesrat verabschiedete am 2. März 2018 die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der ZPO mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung». Durch punktuelle Anpassungen der ZPO soll Privaten und Unternehmen der Zugang zum Gericht erleichtert werden. So sollen etwa Kosten gesenkt werden, indem die Prozesskostenvorschüsse halbiert werden. Zudem wird die Regel abgeschafft, dass die kostenpflichtige Partei der anderen Partei die geleisteten Vorschüsse zu ersetzen hat (Art. 111 Abs. 2 ZPO). Folglich trüge die klagende Partei nicht mehr das Risiko, trotz gewonnenem Prozess bei Insolvenz der Gegenpartei die Gerichtskosten selber zahlen zu müssen. Das Inkassorisiko fiele auf den Staat. Ferner soll die Aufklärungspflicht der Gerichte betreffend die Prozesskosten neu auch die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung beinhalten. In die kantonale Tarifhoheit will der Bundesrat aber nicht eingreifen. In einem sog…

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