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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2018 | S. 399-402 The following page is 399

Entwicklungen im Strafprozessrecht / Le point sur le droit de la procédure pénale

I. Rechtsetzung

BG über den Nachrichtendienst, in Kraft getreten am 1.9.2017 (AS 2017 4095) sowie die dazugehörige Verordnung (AS 2017 4151); Verordnung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (AS 2014 3467); BG betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, in Kraft getreten am 1.3.2018 (AS 2018 117).

II. Rechtsprechung

A. Allgemeine Verfahrensgarantien

Eine Strafreduktion stellt eine angemessene Wiedergutmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots dar, selbst wenn die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wurde und die verurteilte Person sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug befand.1

Im Strafverfahren gilt eine Dokumentationspflicht: Alle prozessrelevanten Vorgänge müssen in schriftlicher Form festgehalten sein. Die Aufnahme mit technischen Hilfsmitteln vermag das schriftliche Protokoll nicht zu ersetzen. Besteht von der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nur eine…

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