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From the magazine SJZ-RSJ 14/2018 | S. 353-354 The following page is 353

Urteil 6B_1468/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 429 ff. StPO. Kommt es nach rechtmässig angeordneter Untersuchungshaft zu einer Verfahrenseinstellung, handelt es sich bei der erstandenen Haft nicht um Überhaft im Sinne von Art. 431 Abs. 2…

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