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From the magazine SJZ-RSJ 11/2018 | S. 282-283 The following page is 282

Urteil 2C_676/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 36 Abs. 2 VRP SG. Im Zusammenhang mit der formellen Zulässigkeit einer als weitschweifig erachteten Rechtsschrift ist allgemein zu beachten, dass vor dem Hintergrund der möglichen Konsequenz des…

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