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From the magazine SJZ-RSJ 11/2017 | S. 273-273 The following page is 273

Urteil 6B_924/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Strafrecht

Da Beweismittel verloren gehen oder vom Beschuldigten beiseitegeschafft werden können, darf die zuständige Behörde die unaufschiebbaren sichernden Massnahmen bereits treffen, bevor ein…

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