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From the magazine SJZ-RSJ 2/2017 | S. 32-37 The following page is 32

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage*

I. Zivilprozessrecht

A. Gesetzgebung

Im Zusammenhang mit der Änderung der ZGB-Bestimmungen zum Kindesunterhalt1 und zum Vorsorgeausgleich bei Scheidungen2 und der Änderung des Wappenschutzgesetzes3 wurden verschiedene Bestimmungen der ZPO mit Wirkung auf den 1. Januar 2017 revidiert. Bereits festgelegt ist auch, dass die diversen redaktionellen Anpassungen der ZPO, die die SchKG-Revision vom 25. September 2015 mit dem in diesem Zusammenhang leicht irreführenden Untertitel «Gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren» bringt, auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten werden.4

Weitere Anpassungen der ZPO werden das Bundesgesetz über die elektronische Signatur vom 18. März 20165 und die Änderung des Adoptionsrechts im ZGB vom 17. Juni 20166 bringen.

B. Rechtsprechung

1. Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts

Das Handelsgericht ist auch sachlich zuständig bei einem privaten Geschäft einer Partei, die als Inhaber eines Einzelunternehmens im Handelsregister eingetragen ist,…

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