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From the magazine SJZ-RSJ 18/2016 | S. 423-428 The following page is 423

Entwicklungen im Verwaltungsrecht / Le point sur le droit administratif

I. Rechtsprechung

A. Materielles

1. Auslegung

Einen Entscheid über die Kompetenz der Interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat das Bundesgericht zum Anlass genommen, sich in allgemeiner Weise zur Gesetzesauslegung zu äussern. Das Bundesgericht bekennt sich weiterhin zu einem «pragmatischen Methodenpluralismus», bei dem keinem der einzelnen Auslegungselemente ein bestimmter Vorrang zukommt (BGE 141 II 262 ff.).1 Man spürt indessen eine gewisse Vorrangstellung der teleologischen Auslegung. Das Gesetz muss «auf der Basis einer teleologischen Verständnismethode ausgelegt werden».2 Weiter: «Gefordert ist die sachlich richtige Entscheidung im normativen Gefüge, ausgerichtet auf ein befriedigendes Ergebnis der ratio legis».3 «Vom klaren, d.h. eindeutigen und unmissverständlichen Wortlaut soll nur abgewichen werden, wenn triftige Gründe dafür sprechen, dass dieser nicht den wahren Sinn der Bestimmung wiedergibt. Solche Gründe können sich aus der Entstehungsgeschichte der…

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