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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2016 | S. 403-405 The following page is 403

Entwicklungen im Strafprozessrecht / Le point sur le droit de la procédure pénale

I. Rechtsetzung

BG über das Informationsrecht des Opfers (AS 2015 1623), in Kraft getreten am 1.1.2016.

II. Rechtsprechung

A. Parteien und andere Verfahrensbeteiligte

Bei Delikten zum Nachteil einer Erbengemeinschaft steht nach BGE 141 IV 380 jedem Erben das Recht zu, Strafantrag zu stellen und sich damit als Strafkläger zu konstituieren sowie ohne Mitwirkung der übrigen Erben Rechtsmittel zu ergreifen (s.a. BGer v. 19.11.2015, 6B_309/2015 sowie BGer v. 8.10.2015, 6B_116/2015 und v. 23.6.2015, 1B_9/2015).

Erben einer unmittelbar geschädigten Person sind zwar nicht selbst Geschädigte i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO, jedoch gehen die betreffenden Rechte gem. Art. 121 Abs. 1 StPO auf die Angehörigen über. Damit sind sie in der Reihenfolge der Erbberechtigung zur Klage im Straf- wie auch im Zivilpunkt berechtigt (BGE 142 IV 82).

Bei Straftaten gegen Allgemeininteressen kann die Geschädigtenstellung bejaht werden bei Personen, deren «Individualrechtsgut durch den Straftatbestand nachrangig oder als Nebenzweck…

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