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From the magazine SJZ-RSJ 9/2016 | S. 236-237 The following page is 236

Urteil 6B_1246/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Strafrecht

Dass kein Freiheitsentzug von weniger als sechs Monaten angeordnet wird, bleibt gewährleistet, wenn bei der Bildung einer Gesamtstrafe als Einsatzstrafe für die schwerste Straftat eine…

[…]