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From the magazine SJZ-RSJ 7/2016 | S. 191-191 The following page is 191

Zürcher Kommentar, Art. 18 OR

//: Zürcher Kommentar, Art. 18 OR. Auslegung, Ergänzung und Anpassung der Verträge; Simulation. 4. Aufl. 352 S. (Zürich 2015. Schulthess). Geb. CHF 198.00.

Was die Agenda sprachlich mit dem Akt zu tun hat, ist nicht mehr allgemein bekannt. Und spätestens, wenn er in einer Rechtsschrift liest, beim Kaufvertrag sei der Preis ein essentialia, wird sich der Freund des Lateins angesichts der betrüblichen Abnahme der Kenntnis alter Sprachen beeilen, den Impetraten und den Impetranten ebenso wie den Appellanten und den Appellaten aus dem Wortschatz seiner Urteile zu streichen. Was soll da noch der Aufdruck auf einem aktuellen Band im Zürcher Kommentar: «Non dubium est in legem committere eum, qui verba legis amplexus contra legis nititur voluntatem»? Vielleicht dies: dass das Recht der Obligationen im Lateinischen gründet, auch wenn es die Anwender nicht mehr verstehen. Oder dass das Festhalten am Grosskommentar bewusst unzeitgemäss ist.

Als Autor…

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