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From the magazine SJZ-RSJ 18/2015 | S. 453-458 The following page is 453

Entwicklungen im Verwaltungsrecht/Le point sur le droit administratif

Vorbemerkung

Hinsichtlich der Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts wird wiederum schwergewichtig auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts abgestellt. Dabei wird nicht verkannt, dass sowohl Bundesverwaltungsgericht wie auch die kantonalen Verwaltungsgerichte einen wesentlichen Beitrag zur Praxis des Verwaltungsrechts leisten.

I. Rechtsprechung

A. Materielles

1. Staatsverträge als Quellen des Verwaltungsrechts

Inwiefern Staatsverträge als Grundlage verwaltungsrechtlicher Entscheide herangezogen werden können, ist aufgrund der teilweise offenen Formulierung fraglich. In BGE 140 II 185 ff. hält das Bundesgericht fest, dass der im Lissabonner Übereinkommen verankerte Grundsatz der wechselseitigen Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen über die Zulassung zur Universität direkt anwendbar ist.1

2. Öffentliches Interesse

Zierbeleuchtungen um die Weihnachtszeit beglücken Eigentümer und Nachbarn oft nicht in demselben Masse. In BGE 140 II 33 ff. untersuchte das…

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