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From the magazine SJZ-RSJ 10/2015 | S. 263-267 The following page is 263

Entwicklungen im Strassenverkehrsrecht / Le point sur le droit de la circulation routière

Spezialkategorien vom Verfall ausnehmen? (BGer 1C_67/2014, 9.2.2015) – Der Verfall des Führerausweises auf Probe nach der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug führt, beschlägt grundsätzlich alle Kategorien und Unterkategorien (SVG 15a III). Ausnahmsweise, wenn der Betroffene dafür Gewähr bietet, dass er keine Widerhandlungen mehr begeht, können aber die Spezialkategorien G, F und M ausgenommen werden. Diese Ausnahmebestimmung ist indessen einschränkend auszulegen. In casu hatte A. im Jahr 2010 zunächst den Führerausweis für die Kategorie A1 erworben; er wurde ihm aber schon ein halbes Jahr später auf die Dauer eines Monats entzogen, weil er ein Überholverbot missachtet und eine doppelte Sicherheitslinie überfahren hatte. Im Februar 2012 erwarb er den Führerausweis auf Probe für die Kategorie B. Schon zwei Wochen später lenkte er einen PW unter Cannabis-Einfluss und mit einer BAK von 0,64‰. Das führte zum Entzug auf sechs Monate und zur Verlängerung der Probezeit um…

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