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From the magazine SJZ-RSJ 7/2015 | S. 169-176 The following page is 169

Rechtsschutz gegen Realakte: Bundesgericht schafft Klarheit

Die Verfahrensgesetze erlauben nur ausnahmsweise unmittelbaren Rechtsschutz gegen Realakte. Knüpft ein Grundrecht an das Vorliegen einer Verfügung an, kann eine Behörde zu dessen Schutz gezwungen sein, in Form einer Verfügung anstatt durch blossen Realakt zu handeln. Die Autoren klären anhand kürzlich ergangener Bundesgerichtsurteile die Frage, ob der Rechtsschutz gegen Realakte aufgrund einer gesetzlichen Anordnung gänzlich ausgeschlossen sein kann. Sie konkretisieren die Anspruchsvoraussetzungen für den Erlass einer Verfügung über Realakte und konstatieren, dass das Bundesgericht in seiner jüngeren Rechtsprechung ein grundrechtskonformes, eng am Wortlaut des Verfahrensrechts orientiertes Rechtsschutzsystem gegen Realakte entwickelt hat. Zi.

Les lois de procédure n’octroient qu’exceptionnellement une protection juridique immédiate contre des actes matériels. Lorsqu’un droit fondamental dépend de l’existence d’une décision, l’autorité peut se voir contrainte pour protéger ce…

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